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Das Umweltschadengesetz ist am 14. November 2007 in Kraft getreten.
Es beinhaltet eine neue Haftung für Unternehmen. Der Unternehmer haftet seit dem auch für öffentlich-rechtliche Ansprüche (nicht nur für privatrechtliche Ansprüche, wie bisher durch die Umwelthaftpflicht).
Er haftet für Schäden an der biologischen Vielfalt, also Boden, Wasser, Luft, Flora und Fauna. Es handelt sich hierbei um ökologische Schäden, die im allgemeinen Kollektivschäden sind.
Ein Rechtsanspruch steht daher nur dem Gemeinwesen zu, also nicht einer Einzelperson.
Mit diesem neuen Gesetz soll die Allgemeinheit, die bisher für solche Schäden aufkommen musste, entlastet werden.
Unsere Umweltschadenversicherung bietet Ihnen die Lösung für dieses neu entstandene Versicherungsproblem.
Sie beinhaltet 3 Bausteine, die aufeinander aufbauen:
Weitere Informationen erhalten Sie bei unseren Fachberatern.
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