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In Zusammenarbeit mit einem namhaften Versicherer können erforderliche De- und Remontagekosten auf Grund eines Sachschadens am Dach oder Gebäude die nach der Inbetriebnahme der PV-Anlage entstanden sind und zu dessen Behebung die PV-Anlage ganz oder teilweise abgebaut werden muss ab sofort durch die WIASS mit einer Erstrisikosumme mitversichert werden.
Besonderheit
- der Sachschaden muss nicht von der PV-Anlage ausgehen
- der Ertragsausfall in diesen Fällen ist mitversichert
- die PV-Anlage kann auf einem gemieteten als auch eigenen Dach sein