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Ja, Sie können Ihre Photovoltaikanlage auch über die Wohngebäudeversicherung mitversichern. Einige Versicherer bieten sogar einen kostenfreien Einschluss der Anlage an.
Hier ist aber äußerste Vorsicht geboten:
Die Wohngebäudeversicherung leistet nur bei bedingungsgemäß versicherten Schäden durch z.B. Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie für Leitungswasser, Sturm und Hagel (je nachdem welche Bedingungen zu Grunde liegen gibt es Abweichungen). Der Schaden aufgrund eines Blitzschlages ist nur dann versichert, wenn der Blitz unmittelbar auf die versicherte Sache (das Gebäude oder dessen Bestandteile) aufgetroffen ist. Tritt der Blitz beispielsweise in das Dach des Nachbarn ein und verursacht eine Überspannung oder einen Kurzschluss an Ihrer Photovoltaikanlage (Induktionsschaden), so ist dies nicht versichert.
Es
muss unbedingt eine Anpassung der Versicherungssumme bei der
Wohngebäudeversicherung vorgenommen werden.
Gehen wir
davon aus, Sie haben sich eine
Photovoltaikanlage im Wert von 30.000,00 Euro auf Ihrem Dach montieren lassen
und setzen Ihren Wohngebäudeversicherer darüber in Kenntnis.
Dieser
bestätigt Ihnen auch, dass die Anlage mitversichert ist.
ACHTUNG! Sie müssen auf jeden Fall die Erhöhung der Versicherungssumme beantragen, da sonst im Schadenfall möglicherweise eine Unterversicherung besteht.
Die Anzeige
der Erhöhung muss der Versicherungsnehmer veranlassen.
Die
Erhöhung der Wohngebäude - Versicherungssumme ist in der Regel auch mit einer
Mehrprämie verbunden und bietet nicht die hervorragenden Leistungen einer
Allgefahrendeckung mit Ertragsausfall.
Eine
Erhöhung der Wohngebäudeversicherungssumme muss nicht vorgenommen werden, wenn
die Gefahren über eine Photovoltaikversicherung abgedeckt sind, da sonst eine
Doppelversicherung vorliegen würde.
Wichtig: Auch wenn Ihre Photovoltaikanlage durch eine Allgefahrendeckung mit Ertragsausfall geschützt ist, müssen Sie den Wohngebäudeversicherer über die Installation der Photovoltaikanlage informieren, da eine sog. Gefahrerhöhung vorliegt.